Juli 2016 ww.initiative.cc

Überwachung / Zensur
Kurzmeldungen

Die Überwachung hat inzwischen ein unglaubliches Ausmaß angenommen. Handy, Internet, Telefonate, Mailverkehr, bargeldloses Zahlen, Überwachung von Strom- und Wasserzähler, codierte Ausdrucke, Facebook, Überwachungskameras, RFID Chips, Zugriff auf Kontodaten, ....... Überall werden Daten aufgezeichnet und wir sind dadurch gläsern. Die Aussage "Ich tu ja nichts böses und darum habe ich ja nichts zu verbergen" reicht hier schon lange nicht mehr aus. Denn wer definiert Gut oder Böse. Hier nur einige wenige Kurzmeldungen.

Wir lieben Überwachung

Kurzer 6 Minuten Film, warum wir Überwachung lieben ! https://youtu.be/qGvZveB1osw

 

Facebook und Meinungsfreiheit
Auch Yahoo und Twitter löschen politisch inkorrekte Inhalte

Es sieht so aus, als wenn Yahoo den Versand von Mails blockiert, die sich kritisch mit der Flüchtlingspolitik auseinandersetzen. Auch Twitter scheint rigoros und ohne Vorwarnung durchzugreifen und Accounts zu löschen, wenn diese den Vorgaben von Heiko Maas (Bundesjustizminister) nicht entsprechen.

Quelle und gesamter Artikel: http://www.mmnews.de/index.php/politik/66242-yahoo-mail-stopp

Pressefreiheit

"Pressefreiheit ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten."
Paul Sethe, Gründungsherausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, stellte dies 1965 fest. Er ergänzte seine Aussage so: "Da die Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften immer größeres Kapital erfordert, wird der Kreis der Personen, die Presseorgane herausgeben, immer kleiner. Damit wird unsere Abhängigkeit immer größer und immer gefährlicher." Seit 1965 hat sich die Lage verschärft, unter anderem durch die weitere Konzentration der Medien und die Kommerzialisierung der elektronischen Medien, also von Fernsehen und Hörfunk. Nicht 200 reiche Leute, viel weniger bestimmen heute die große Linie der Meinungsbildung. Sie gehören zusammen mit einigen Köpfen aus Finanzwirtschaft und Industrie und unseren sogenannten Verbündeten zu den politisch einflussreichen Personen und Gruppen. Von einer demokratischen Willensbildung kann schon lange keine Rede mehr sein.

"Österreichisches Staatsschutzgesetz" beschlossen

Am 27.01.2016 wurde das umstrittene Staatsschutzgesetz beschlossen.

Hier finden sie die Namen, Bilder und Mail Adressen der "Volksvertreter", die dieses Gesetz beschlossen haben: HIER KLICKEN

9 wichtige Punkte zum neuen Staatsschutzgesetz

  1. Österreich bekommt einen neuen Geheimdienst.
  2. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist zwar eigentlich Polizeibehörde, hat aber bald die Befugnisse eines Nachrichtendienstes.
  3. Das BVT kann unbeschränkt jeden überwachen und braucht dafür weder Richter noch Staatsanwalt.
  4. Schon zur „Bewertung der Wahrscheinlichkeit“ eines verfassungsgefährdenden Angriffs darf das BVT jeden überwachen. Es bedarf lediglich eines begründeten Gefahrenverdachts. Allerdings gibt es keine klaren Regeln, wo und wie die Begründung für das Vorliegen eines konkreten Gefahrenverdachts schriftlich festzuhalten und vorzulegen ist.
  5. Das BVT kann auf die Daten von allen Behörden und allen Firmen zugreifen, ohne Richter oder Staatsanwalt. Die einzige Kontrolle ist der interne Rechtsschutzbeauftragte des BM.I, diesem kann das BVT die Akteneinsicht zur Wahrung der Identität von Zeugen verwehren.
  6. Aufgabe des BVT ist weit mehr als die Abwehr von Terrorismus. Auch wer als Whistleblower auf Missstände hinweist oder gegen Rechtsextreme in der Hofburg oder für Tierschutz demonstriert, gerät ins Visier der Behörde.
  7. Rund 100 Straftaten definieren den „verfassungsgefährdenden Angriff“, 40 davon wenn sie aus „religiösen oder weltanschaulichen Motiven“ begangen werden.
  8. Das BVT darf alle Daten 6 Jahre lang speichern. Wer auf diese Daten zugreift wird aber nur 3 Jahre lang gespeichert.
  9. Österreich hat bald zehn neue Geheimdienste, denn neben dem BVT bekommen auch alle 9 Landesämter für Verfassungsschutz dieselben Befugnisse. Jeder Landeshauptmann (=Ministerpräsident) hat also bald seinen eigenen Geheimdienst.

Hier finden Sie eine 3 Minuten Filmquiz und Informationen zum Staatsschutzgesetz

Du bist ein Terrorist

EIn 2 Minuten Film über Vorratsdatenspeicherung: https://youtu.be/SGD2q2vewzQ

 

Vorratsdatenspeicherung

Seit 1. April 2012 werden alle ÖsterreicherInnen präventiv verdächtigt - ihr Kommunikationsverhalten wird "auf Vorrat" gespeichert - Generalverdacht, Freibeweisen, Alibigesellschaft und Schleppnetzfahndung sind die neuen Vokabel einer Demokratur 2.0 - Unbescholtene Bürger im Visier, Gauner bleiben unbehelligt.
"Ich hab nichts zu verbergen, soll der Staat doch wissen, bei wem ich die Pizza bestellt habe und dass ich den Pepi-Onkel aus dem Fußballstadion angerufen habe, damit kann er nichts anfangen", wird sich der unbescholtene Bürger denken.

Szenario 1: Die Pizzabestellung
Sie bestellen regelmäßig eine Pizza beim Zustelldienst Fredo? Die Polizei stellt einige Monate später fest, dass der Pizzadienst Fredo möglicherweise auch am Drogenhandel beteiligt ist und darüber hinaus noch der Geldwäsche verdächtig ist (§ 27 Abs. 3 SMG iVm § 165 Abs. 1 StGB).
Ein Fall für die Vorratsdatenspeicherung. Schauen wir, wer aller Kontakt mit Fredo hatte und sie sind schon verdächtig. Können Sie sich sicher freibeweisen, dass Sie nur eine Pizza orderten oder doch vielleicht regelmäßig etwas Koks? Möglicherweise wird die Polizei bei ihren Nachbarn Ermittlungen starten ob sie den Pizzaboten gesehen hatten und ihnen verdächtiges aufgefallen ist. Meist werden Sie sich freibeweisen, doch der Ruf beim Nachbarn ist ramponiert.

Szenario 2: Das Fußballspiel
Sie schicken ihrem Pepi-Onkel ein SMS über den Spielstand. Am Fußballplatz kommt es zur Randale, etliche "Fans" haben eine elektronische Werbeanzeige beschädigt, der Verdacht auf Landfriedensbruch ist evident (§ 274 Abs. iVm § 126 Abs. 1 Z 7 StGB). Die meisten Randalierer sind vermummt, die Videoaufzeichnungen wertlos.
Vermutlich, argumentiert die Polizei, werden etliche Randalierer im Laufe des Spiels, davor oder danach telefoniert haben und über ihre "Heldentaten" berichtet haben. Also lässt die Polizei mit Hilfe der Vorratsdaten alle Telefonierer der Funkzelle, in dem das Stadion liegt ausheben. Sie lädt alle zur Befragung, was sie gesehen haben, ob sie beteiligt waren, wen sie identifizieren können. Sind Sie sicher, sich diesmal freibeweisen zu können, obwohl sie nur 10 m von der Randale entfernt waren? Und vielleicht aus früheren Jahren einschlägig amtsbekannt ist?

Szenario 3: Der nächtliche Spaziergang
Der Pelzhändler Schuster findet am nächsten Tag seine Auslagenscheibe zetrümmert vor. Schaden mehr als 5.000,- Euro, schwere Sachbeschädigung (§ 126 Abs. 1 Z 7 StGB), keine Zeugen, die Videoaufzeichnung ist wertlos. Wieder ein Fall für die Vorratsdatenspeicherung. Wer war in der letzten Nacht mit seinem Handy in der Nähe? Sie konnten die letzte Nacht nicht schlafen und waren gerade auf einem nächtlichen Spaziergang. Dabei haben Sie auch ein SMS weggeschickt. Wie werden Sie beweisen, dass sie nicht die Scheibe eingeschlagen haben? Ganz besonders wenn die Polizei herausfindet, dass sie in den letzten Monaten mehrfach per eMail kontakt mit verschiedenen Tierschutzeinrichtungen hatten? WIe glaubwürdig ist der spontane nächtliche Spaziergang?

Szenario 4: Die Mittagspause im Stadtpark
Sie arbeiten in der Nähe des Wiener Stadtparks, jetzt, wo es warm ist, verbringen Sie regelmäßig dort die Mittagspause und telefonieren mit verschiedenen Bekannten. Für die Polizei ist der Stadtpark eine Art Open-Air-Büro für Kleindrogendealer, die mittels Handy ihren Geschäften nachgehen (§ 27 Abs. 3 SMG). Ein klassischer Fall für die Vorratsdatenspeicherung. Routinemäßig werden also alle paar Monate jene ausgeforscht, die regelmäßig im Stadtpark telefonieren.
Sie werden vorgeladen und erklären in der Nähe zu arbeiten, die Polizei wird diese Angaben beim Arbeitgeber überprüfen. Vielleicht beim Arbeitgeber auch den Grund der Ermittlung angeben, "eine Drogensache". Wie auch immer, ihr Ruf beim Arbeitgeber ist ramponiert.

Szenario 5: Der Waldspaziergänger
Sie sind leidenschaftlicher Naturfreund und gehen gern im Wald spazieren. Aber Ihr Smartphone haben Sie immer dabei. Begeistert von der Landschaft schießen Sie ein Foto und schicken es per eMail Ihrem Freund. Blöd nur, dass in derselben Gegend nach gewerbsmäßigen Wilderern gesucht wird (§ 138 Z 1 bzw. Z 4). Ein typischer Fall für die Vorratsdatenspeicherung, denn auch Wilderer telefonieren manchmal. Werden Sie nach einigen Monaten noch beweisen können, bloß Fotos statt Gemsen geschossen zu haben? Auch dann, wenn sie ein bekannter Sportschütze sind.

Szenario 6: Der aufrechte Beamte
Ein Beamter eines Ministeriums will bei einer Zeitung mehr über einen Bericht wissen, er will auch einiges richtig stellen. Er schickt ein eMail an den Redakteur. Wenige Wochen später veröffentlicht die Zeitung ein Insiderpapier aus genau diesem Ministerium. Verdacht auf Amtsmissbrauch und Anstifung zum Amtsmissbrauch (§ 302 Abs. 1 iVm § 12 StGB). Nun wird die Ermittlungsbehörde nicht annehmen, dass die Dokumente von einer offiziellen Behörden-eMail verschickt wurden, so dumm ist nicht einmal die Polizei. Aber, wird sie argumentieren, vielleicht gab es vorbereitende Kontakte. Wieder ein klassischer Fall für die Vorratsdatenspeicherung, die letzten sechs Monate werden analysiert. Wird sich unser Beamte freibeweisen können? Nicht einmal Sie, geneigter Leser, werden ihm glauben.

Unbescholtene Bürger im Visier, Gauner bleiben unbehelligt
Die Beispiele ließen sich endlos fortsetzen, gemeinsam ist, dass unbescholtene Bürger zur falschen Zeit am falschen Ort waren, sich den falschen Geschäftspartner aussuchten. Die Vorratsdatenspeicherung ist eine beispiellose Kriminalisierung des Alltagslebens, wir geraten in eine Alibigesellschaft in der es ratsam ist, immer zu wissen was man die letzten sechs Monate getan hat.

Meist, aber nicht immer wird man sich freibeweisen können, oft werden jedoch Nachbarn, Arbeitgeber, Freunde oder Verwandete von den Ermittlungen erfahren und ein Restverdacht wird bleiben.

Gauner, die wissen, dass sie etwas zu verbergen haben, können sich vor den Aufzeichnungen der Vorratsdatenspeicherung leicht schützen. Sie verhalten sich konspirativ, meist werden sie keines der elektronischen Mittel verwenden, vielleicht auch nur Mehrwerthandys, öffentliche Internetzugänge oder eMail-Dienste im Ausland. Der unbescholtene Bürger wird das alles nicht machen, für ihn ist es zu kompliziert mit mehreren Handynummern, eMail-Accounts usw. zu hantieren, er bleibt im Visier der permanenten Überwachung.

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"Die weißen Teufel" - New York röntgt seine Bürger

In New York sorgt ein Überwachungsprogramm für Aufregung. Kleintransporter sind in der Stadt unterwegs und röntgen Autos, Gebäude und Menschen. Ein Scan dauert gerade mal 15 Sekunden.
New Yorkern und ihre Besuchern, die in diesen Tagen durch die Häuserschluchten der Stadt laufen, dürften die weißen Kleintransporter im dichten Verkehr kaum auffallen. Dabei verbirgt sich im Inneren der werbefreien Wagen vom Typ Mercedes-Benz Sprinter eine hochbrisante Technologie, die zumindest nach Meinung von Bürgerrechtsgruppen nicht nur die Gesundheit der Bewohner gefährden könnte, sondern auch massiv in deren Privatsphäre eingreift.

Die Rede ist von den sogenannten “X-Ray-Vans”, die die New Yorker Polizei (NYPD) seit Jahren in einer geheim gehaltenen Aktion im Kampf gegen den Terrorismus einsetzt.

Die Kleinlastwagen sind dabei im Inneren mit Röntgengeräten ausgestattet, die durch andere Autos sowie Gebäude und theoretisch natürlich auch durch die Kleidung von Menschen sehen können. Die Bilder sollen neben Großladungen an Drogen vor allem verstecktes Dynamit und “Dirty Bombs”, also radioaktiv verseuchten Sprengstoff, identifizieren. Die US-Zollbehörden setzen ähnliche Wagen schon lange bei der Aufdeckung von Rauschgift- und Menschenschmuggel ein. Auch das FBI und die US-Marshals Service sollen ähnliche Geräte haben.

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