Stand: April 2017 www.initiative.cc

Smart Meter
Gesetzliche Lage in Österreich

In diesem Artikel wird nur kurz und prägnant auf die gesetzliche Lage in Österreich eingegangen.
Zum Thema Smart Meter gibt es einen umfangreichen Artikel auf unserer Homepage. Dort finden sich auch Muterschreiben für Ablehnung usw. (HIER LESEN)

Wunschkonzert EU / Industrie

Auf Wunsch der EU sollen bis 2020 ca. 80 % der Haushalte mit Stromzählern ausgestattet sein, mit welchen der Stromverbrauch jederzeit aus der Ferne auslesbar ist. Im vorauseilenden Gehorsam will Österreich 95 % aller Stromkunden mit Smart Meter ausrüsten.
Die dazugehörende Industrie hat hier wieder einmal ganze Arbeit geleistet (mehr dazu im Smart Meter Artikel).

Viele Gruppen und Initiativen wendeten sich gegen diesen zwanghaften Einbau und hatten in Österreich eine ersten Erfolg: Am 3. Juli 2013 hat das Österreichische Parlament eine Novelle zum ELWOG beschlossen. In dem geänderten Gesetz wurde ausdrücklich ein Recht des Kunden eingebaut, dass es ihm gestattet, ein solches "intelligentes Messgerät" abzulehnen.
Falls bereits ein Smart Meter installiert wurde oder sie in eine neue Wohnung/Haus ziehen, wo bereits ein Smart Meter eingebaut ist, haben sie das Recht, den Rückbau auf ein altes Gerät auf Kosten des Stromversorgers zu verlangen.

Gesetzliche Lage

In Österreich sind für das Thema "Smart Meter" im Grunde folgende Gesetzte und Verordnungen zuständig:

Im ELWOG steht unter §83: Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen.

Somit ist klar festgelegt, dass man ein "intelligentes Messgerät" ablehnen kann. Was ist nun ein intelligentes Messgerät ?
Dazu steht ebenfalls im ELWOG unter den Begriffsbestimmungen §7: 31. „intelligentes Messgerät“ eine technische Einrichtung die den tatsächlichen Energieverbrauch und Nutzungszeitraum zeitnah misst, und die über eine fernauslesbare, bidirektionale Datenübertragung verfügt.

In der Messgeräte Anforderungsverordnung VO2011 steht unter §3, welche Anforderungen ein intelligentes Messgerät haben muss. Hier ist in 12 Punkten klar und ausführlich definiert, was ein "intelligentes Messgerät" ist. (Siehe HIER):

Somit ist eindeutig definiert, was ein "intelligentes Messgerät" in diesem Zusammenhang ist. Ein Smart Meter mit einer deaktivierten 15-Minuten Speicherung ist daher klarerweise ein "intelligentes Messgerät", welches man ablehnen kann.
Die Energieversorger versuchen zur Zeit, solche Geräte als "nicht intelligent" darzustellen, und denjenigen einzubauen, die den Smart Meter ablehnen.

Der Kunde kann nicht überprüfen, ob tatsächlich keine Daten ausgelesen werden. Auch kann diese 15 Minuten Aufzeichnung jederzeit von der Ferne aktiviert und deaktiviert werden. Wer soll das also kontrollieren können ?

Nebenbei steht im ELWOG: § 84a. (1) Eine Auslesung samt Verwendung von Viertelstundenwerten der Endverbraucher durch den Netzbetreiber ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Endverbrauchers oder zur Erfüllung von Pflichten aus einem vom Kunden gewählten, auf Viertelstundenwerten basierenden Liefervertrag zulässig. Davon abgesehen dürfen Netzbetreiber diese Daten in begründeten lokalen Einzelfällen auch ohne Zustimmung des Endverbrauchers aus dem intelligenten Messgerät auslesen, soweit dies für den Zweck der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes unabdingbar ist.

Es ist also selbst durch das ELWOG erlaubt, Daten "in begründeten lokalen Einzelfällen" ohne die Zustimmung des Endverbrauchers durchzuführen.

Die gesundheitlichen Bedenken bleiben auch mit deaktivierter Aufzeichnungsfunkton bestehen, da jeder Smart Meter trotzdem alle Signale aufnimmt, verstärkt und weiterleitet, die im gleichen Trafonetz unterwegs sind.

Information an Endverbraucher

Im ELWOG steht an mehreren Stellen, dass die Endverbraucher über Kostensituation, Datenschutz, Rahmenbedingungen,.. transparent und verständlich zu informieren sind.
Dies wurde bisher nicht durchgeführt und daher merken Endverbraucher oft erst später, was ihnen da mit dem Smart Meter eingebaut wurde.

Die Energieversorger versuchen nun mit Überrumpelungstaktik und enormen Druck ihre Smart Meter an den Mann/Frau zu bringen. Mit Stromabschaltung und Klagen wird gedroht, und den unwissenden Kunden die unabdingbare gesetzliche Pflicht vorgegaukelt. Die eintreffenden teils unglaublichen Berichte aus ganz Österreich lassen einem daran zweifeln, ob wir noch in einer rechtstreuen Demokratie leben.

Weitere Infos zu diesem Thema

Sinn dieser Information (hier klicken)


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